Kontenklassen:

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 

   

6689 000
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (nicht abziehbarer Anteil)

6690 000
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben)

6691 000
Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Unternehmer

6700 000
Kosten der Warenabgabe

6710 000
Verpackungsmaterial

6740 000
Ausgangsfrachten

6760 000
Transportversicherungen

6770 000
Verkaufsprovisionen

6772 000
Marktgebühren

6780 000
Fremdarbeiten (Vertrieb)

6790 000
Aufwand für Gewährleistung

6800 000
Porto

6805 000
Telefon

6810 000
Telefax- und Internetkosten

6815 000
Bürobedarf

6820 000
Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur)

6821 000
Fortbildungskosten

6822 000
Freiwillige Sozialleistungen

6823 000
Vergütungen an Mitunternehmer § 15 EStG (mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend)

6824 000
Haftungsvergütung an Mitunternehmer § 15 EStG (mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend)

6825 000
Rechts- und Beratungskosten

6827 000
Abschluss- und Prüfungskosten

6830 000
Buchführungskosten

6831 000
Betriebshaushalt

6832 000
Entschädigung

6833 000
Vergütungen an Gesellschafter für die miet- oder pachtweise Überlassung ihrer beweglichen Wirtschaftsgüter

6834 000
Vergütungen an Mitunternehmer für die miet- oder pachtweise Überlassung ihrer beweglichen Wirtschaftsgüter § 15 EStG (mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend)

6835 000
Mieten für Einrichtungen (bewegliche Wirtschaftsgüter)

6836 000
Pacht (bewegliche Wirtschaftsgüter)

6837 000
Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)

6838 000
Aufwendungen für gemietete oder gepachtete bewegliche Wirtschaftsgüter die gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind

6840 000
Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung

6845 000
Werkzeuge und Kleingeräte

6850 000
Sonstiger Betriebsbedarf

6854 000
Genossenschaftliche Rückvergütung an Mitglieder

6855 000
Nebenkosten des Geldverkehrs

6856 000
Aufwendungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften § 3 Nr. 40,3c EStG/§ 8b Abs. 1 und 4 KStG

6857 000
Veräußerungskosten § 3 Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 2 KStG

6859 000
Aufwendungen für Abraum- und Abfallbeseitigung Vorsteuer § 24 UStG (Pauschalierung)

6860 000
Nicht abziehbare Vorsteuer

6860 010
Nicht abziehbare Vorsteuer 7 %

6860 025
Nicht abziehbare Vorsteuer 19 %

6860 030
Nicht abziehbare Vorsteuer Pauschalsteuersatz § 24 UStG 9 %

6860 035
Nicht abziehbare Vorsteuer Pauschalsteuersatz § 24 UStG 10,7 %

6860 040
Nicht abziehbare Vorsteuer Pauschalsteuersatz für forstwirtschaftliche Erzeugnisse § 24 UStG 5 %

6860 045
Nicht abziehbare Vorsteuer Pauschalsteuersatz für forstwirtschaftliche Erzeugnisse § 24 UStG 5,5 %

6860 200
Nicht abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb

6860 210
Nicht abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 7 %

6860 225
Nicht abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %

6860 400
Nicht abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG

6860 410
Nicht abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 7 %

6860 425
Nicht abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %

6860 900
Nicht abziehbare Vorsteuer aus Investitionen

6860 950
Nicht abziehbare Vorsteuer aus Investitionen Innergemeinschaftlicher Erwerb

6865 000
Nicht abziehbare Vorsteuer aus Investitionen

6874 000
USt-Zahllast (Pauschalierung)

6875 000
Nicht abziehbare Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen

6876 000
Abziehbare Aufsichtsratsvergütungen

6880 000
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

6881 000
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB)

6883 000
Aufwendungen aus Bewertung Finanzmittelfonds

SKR14 » Seite 29

(Umfasst die Konten von 6689 000 bis 6883 000)

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GuV-
Pro-
6
GuV-
Pro-
6
gramm-
gramm-
Posten2)
Betriebliche Aufwendungen
Posten2)
Betriebliche Aufwendungen
verbin-
verbin-
dung4)
dung4)
Werbe- und
G
6689 000 Fahrten zwischen Wohnung und
6855 000 Nebenkosten des Geldverkehrs82)
Verschiedene
Reisekosten
Betriebsstätte und Familienheim-
betriebliche
- 6855 999
fahrten (nicht abziehbarer Anteil)
G
K
6856 000 Aufwendungen aus Anteilen an
Kosten
6690 000 Fahrten zwischen Wohnung und
Kapitalgesellschaften 3 Nr. 40,
Betriebsstätte und Familienheim-
3c EStG/§ 8b Abs. 1 und 4 KStG
fahrten (Haben)
G
K
6857 000 Veräußerungskosten § 3 Nr. 40
6691 000 Verpflegungsmehraufwendun-
EStG/§ 8b Abs. 2 KStG
gen im Rahmen der doppelten
6859 000 Aufwendungen für Abraum- und
Haushaltsführung Unternehmer
Abfallbeseitigung
6700 000 Kosten der Warenabgabe
Vorsteuer § 24 UStG (Pauscha-
Kosten der
6710 000 Verpackungsmaterial
lierung)71)
Warenabgabe
6740 000 Ausgangsfrachten
6860 000 Nicht abziehbare Vorsteuer
6760 000 Transportversicherungen
- 010 Nicht abziehbare Vorsteuer 7 %
6770 000 Verkaufsprovisionen
- 025 Nicht abziehbare Vorsteuer 19 %
6772 000 Marktgebühren
- 030 Nicht abziehbare Vorsteuer Pau-
6780 000 Fremdarbeiten (Vertrieb)
schalsteuersatz § 24 UStG 9 %
6790 000 Aufwand für Gewährleistung
- 035 Nicht abziehbare Vorsteuer Pau-
schalsteuersatz § 24 UStG 10,7 %
6800 000 Porto
Verschiedene
- 040 Nicht abziehbare Vorsteuer Pau-
6805 000 Telefon
betriebliche
schalsteuersatz für forstwirt-
6810 000 Telefax- und Internetkosten
Kosten
schaftliche Erzeugnisse § 24 UStG
6815 000 Bürobedarf
5 %
6820 000 Zeitschriften, Bücher (Fachlitera-
- 045 Nicht abziehbare Vorsteuer Pau-
tur)
schalsteuersatz für forstwirt-
6821 000 Fortbildungskosten
schaftliche Erzeugnisse § 24 UStG
6822 000 Freiwillige Sozialleistungen
5,5 %
G
6823 000 Vergütungen an Mitunternehmer
- 200 Nicht abziehbare Vorsteuer aus
§ 15 EStG (mit Sonderbetriebs-
innergemeinschaftlichem Erwerb
einnahme korrespondierend)
- 210 Nicht abziehbare Vorsteuer aus
G
6824 000 Haftungsvergütung an Mitunter-
innergemeinschaftlichem Erwerb
nehmer § 15 EStG (mit Sonderbe-
7 %
triebseinnahme korrespondie-
- 225 Nicht abziehbare Vorsteuer aus
rend)
innergemeinschaftlichem Erwerb
BML
6825 000 Rechts- und Beratungskosten82)
19 %
-6825 999
- 400 Nicht abziehbare Vorsteuer nach
6827 000 Abschluss- und Prüfungskosten
§ 13b UStG
6830 000 Buchführungskosten
- 410 Nicht abziehbare Vorsteuer nach
6831 000 Betriebshaushalt
§ 13b UStG 7 %
6832 000 Entschädigung
- 425 Nicht abziehbare Vorsteuer nach
K
6833 000 Vergütungen an Gesellschafter
§ 13b UStG 19 %
für die miet- oder pachtweise
Überlassung ihrer beweglichen
Vorsteuer aus Investitionen
Wirtschaftsgüter
§ 24 UStG (Pauschalierung)
G
6834 000 Vergütungen an Mitunternehmer
S 6860 900 Nicht abziehbare Vorsteuer aus
für die miet- oder pachtweise
Investitionen
Überlassung ihrer beweglichen
S 6860 950 Nicht abziehbare Vorsteuer aus
Wirtschaftsgüter § 15 EStG
Investitionen Innergemeinschaft-
(mit Sonderbetriebseinnahme
licher Erwerb
korrespondierend)
6865 000 Nicht abziehbare Vorsteuer aus
G
K
6835 000 Mieten für Einrichtungen
- 6870 999 Investitionen
(bewegliche Wirtschaftsgüter)
R 6871 000
G
K
6836 000 Pacht (bewegliche Wirtschafts-
6874 000 USt-Zahllast (Pauschalierung)
güter)
K
6875 000 Nicht abziehbare Hälfte der
G
K
6837 000 Aufwendungen für die zeitlich
Aufsichtsratsvergütungen
befristete Überlassung von Rech-
6876 000 Abziehbare Aufsichtsratsvergü-
ten (Lizenzen, Konzessionen)
tungen
G
K
6838 000 Aufwendungen für gemietete
oder gepachtete bewegliche
Sonstige Aufwen-
6880 000 Aufwendungen aus der Wäh-
rungsumrechnung
Wirtschaftsgüter die gewerbe-
dungen im Rah-
6881 000 Aufwendungen aus der Wäh-
steuerlich hinzuzurechnen sind
men der gewöhn-
G
K
6840 000 Mietleasing bewegliche Wirt-
lichen Geschäfts-
rungsumrechnung (nicht § 256a
HGB)
schaftsgüter für Betriebs- und
tätigkeit
6883 000 Aufwendungen aus Bewertung
Geschäftsausstattung
Finanzmittelfonds
6845 000 Werkzeuge und Kleingeräte
6850 000 Sonstiger Betriebsbedarf
6854 000 Genossenschaftliche Rückvergü-
tung an Mitglieder
Art.-Nr. 10077
2019-02-01
Seite 29