Kontenklassen:

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 

   

SKR51 » Seite 13

(Umfasst die Konten von 1 bis 1)

 s1

 s2

 s3

 s4

 s5

 s6

 s7

 s8

 s9

s10

s11

s12

s13

s14

s15

s16

s17

s18

s19

s20

s21

s22

s23

s24

s25

s26

s27

s28

s29

s30

s31

s32

s33

s34

s35

Programm-
Programm-
GuV-
4)
2
GuV-
2
verbindung
verbindung4)
Posten2)
Abgrenzungskonten
Posten2)
Abgrenzungskonten
Abschluss-
Abschluss-
zweck4)
zweck4)
Sonstige Aufwendungen
Sonstige
R 2388
betriebliche
G
K
2389 Zuwendungen, Spenden in das zu
2300 Sonstige Aufwendungen
Sonstige
Aufwendungen
erhaltende Vermögen (Vermögens-
G
K
2308 Sonstige nicht abziehbare Aufwen-
betriebliche
stock) einer Stiftung für kirchliche,
Aufwendungen
dungen
religiöse und gemeinnützige
2310 Anlagenabgänge Sachanlagen
Zwecke
(Restbuchwert bei Buchverlust)
G
K
2390 Zuwendungen, Spenden an Stif-
2311 Anlagenabgänge immaterielle
tungen in das zu erhaltende Ver-
Vermögensgegenstände (Rest-
mögen (Vermögensstock) für wis-
buchwert bei Buchverlust)
senschaftliche, mildtätige, kulturelle
2312 Anlagenabgänge Finanzanlagen
Zwecke
(Restbuchwert bei Buchverlust)
G
K
2313 Anlagenabgänge Finanzanlagen § 3
2400 Forderungsverluste (übliche
Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 3 KStG (Rest-
Höhe)
buchwert bei Buchverlust)9)
U
AM 2402 Forderungsverluste aus steuerfreien
EU-Lieferungen (übliche Höhe)
2315 Anlagenabgänge Sachanlagen
Sonstige
R 2404
(Restbuchwert bei Buchgewinn)
betriebliche
U
AM 2406 Forderungsverluste 19 % USt
2316 Anlagenabgänge immaterielle
Erträge
(übliche Höhe)
Vermögensgegenstände (Rest-
R 2407
buchwert bei Buchgewinn)
U
AM 2408 Forderungsverluste aus im Inland
2317 Anlagenabgänge Finanzanlagen
steuerpflichtigen EU-Lieferungen
(Restbuchwert bei Buchgewinn)
19 % Umsatzsteuer (übliche Höhe)
G
K
2318 Anlagenabgänge Finanzanlagen § 3
R 2409
Nr. 40 EStG/§ 8b Abs. 2 KStG (Rest-
buchwert bei Buchgewinn)9)
2430 Forderungsverluste (unüblich hoch)
Abschreibungen
G
K
2440 Abschreibungen auf Forderungen
2325 Verluste aus dem Abgang von
auf Vermögens-
Sonstige
gegenüber Kapitalgesellschaften,
gegenstände
Gegenständen des Umlaufvermö-
betriebliche
an denen eine Beteiligung besteht
des Umlaufver-
gens (außer Vorräte)
Aufwendungen
(soweit unüblich hoch), § 3c EStG/
G
K
2326 Verluste aus dem Abgang von
mögens, soweit
§ 8b Abs. 3 KStG
diese die in der
Gegenständen des Umlaufvermö-
K
2441 Abschreibungen auf Forderungen
Kapitalgesell-
gens (außer Vorräte) § 3 Nr. 40
gegenüber Gesellschaftern und na-
EStG/§ 8b Abs. 3 KStG9)
schaft üblichen
he stehenden Personen (soweit un-
Abschreibungen
SB
2339 Einstellungen in die steuerliche
üblich hoch), § 8b Abs. 3 KStG
überschreiten
Rücklage nach § 4g EStG
SB
2342 Einstellungen in die steuerliche
2450 Einstellungen in die Pauschal-
Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG
Sonstige
wertberichtigungen auf Forde-
SB
2343 Einstellungen in die steuerliche
betriebliche
rungen
Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG
Aufwendungen
2451 Einstellungen in die Einzelwert-
SB
2344 Einstellungen in die Rücklage für
berichtigungen auf Forderungen
Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR
SB
2345 Einstellungen in steuerliche Rückla-
2480 Einstellungen in die Rücklage für
Einstellungen in
gen
Anteile an einem herrschenden
Gewinnrückla-
2347 Aufwendungen aus dem Erwerb
gen in die Rück-
oder mehrheitlich beteiligten
eigener Anteile
Unternehmen
lage für Anteile
2350 Grundstücksaufwendungen,
an einem herr-
neutral
schenden oder
2375 Grundsteuer
mehrheitlich
Sonstige
beteiligten Un-
Steuern
ternehmen
G
K
2380 Zuwendungen, Spenden, steuer-
Sonstige
F 2481 Einstellungen in gesamthänderisch
betriebliche
lich nicht abziehbar
gebundene Rücklagen (mit Auftei-
G
K
2381 Zuwendungen, Spenden für wis-
Aufwendungen
lung für Kapitalkontenentwick-
senschaftliche und kulturelle
lung)26)
Zwecke
G
K
2382 Zuwendungen, Spenden für
G
K
2490 Aufwendungen aus Verlustüber-
Aufwendungen
mildtätige Zwecke
nahme
aus Verlust-
G
K
2383 Zuwendungen, Spenden für
übernahme
kirchliche, religiöse und gemein-
nützige Zwecke
2492 Abgeführte Gewinne auf Grund
G
K
2384 Zuwendungen, Spenden an poli-
Auf Grund einer
einer Gewinngemeinschaft
tische Parteien
Gewinngemein-
schaft, eines
K
2385 Nicht abziehbare Hälfte der Auf-
Gewinn- oder
sichtsratsvergütungen
Teilgewinnab-
2386 Abziehbare Aufsichtsratsvergütun-
führungsver-
gen
trags abgeführ-
G
K
2387 Zuwendungen, Spenden in das zu
te Gewinne
erhaltende Vermögen (Vermögens-
stock) einer Stiftung für gemein-
nützige Zwecke
Art.-Nr. 10132
2019-01-01
Seite 13